
Ausbaustufen und Systemkapazität
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Aastra 470 ab R3.0
syd-0336/1.51 – R3.0 – 04.2013
• Basic Aastra Intelligent Net
Diese Lizenz erlaubt den Aufbau und Betrieb eines Aastra Intelligent Net mit ei-
nem Master und einem Satelliten.
• Aastra Intelligent Net Satellites
Um in einem Aastra Intelligent Net mehr als einen Satelliten einzubinden, ist pro
zusätzlichem Satellit eine Upgrade-Lizenz nötig. Voraussetzung dafür ist eine
vorhandene Basic Lizenz AIN.
• Aastra SIP Terminals
Für den Betrieb der Aastra SIP-Endgeräte der Aastra 6700i Familie, für das
Aastra BluStar 8000i Desktop Media Phone, für schnurlose Endgeräte die via
Aastra SIP-DECT- oder Aastra-SIP-WLAN-Basisstationen angemeldet sind sowie
für SIP-Benutzer für die Applikation TWP (Telephony Web Portal) ist pro Endge-
rät oder Benutzer eine Lizenz erforderlich. Die Lizenzen werden bei der Regist-
rierung der Endgeräte oder der Benutzer am System benötigt. Der Einsatz für
fehlende Lizenzen SIP Terminals ist nicht möglich.
• Aastra Video Terminals
Für die Nutzung der Videofunktionalität eines Aastra BluStar 8000i Desktop Me-
dia Phone ist nebst der Lizenz Aastra SIP Terminals auch eine Lizenz Aastra Video
Terminals erforderlich. Der Einsatz für fehlende Lizenzen Video Terminals ist nicht
möglich.
• SIP Terminals
Für den Betrieb von Standard-SIP-Endgeräten ist pro Endgerät eine Lizenz erfor-
derlich. Die Lizenzen werden bei der Registrierung der Endgeräte am System be-
nötigt und können auch bei fehlenden Lizenzen Aastra SIP Terminals eingesetzt
werden.
• Video Terminals
Für die Nutzung der Videofunktionalität eines Standard-SIP-Video-Endgerätes
ist nebst einer Lizenz SIP Terminals auch eine Lizenz Video Terminals erforderlich.
Die Lizenzen können auch bei fehlenden Lizenzen Aastra Video Terminals einge-
setzt werden.
• SIP Access Channels
Die Anbindung des Systems an einen SIP-Provider oder die Vernetzung von Sys-
temen via SIP erfordert pro Kanal eine Lizenz.
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